News (stand 18.07.2022)

 

Änderung der Kilometer / Entfernungspauschale:

Aufgrund höherer Spritpreise können seit diesem Jahr in der Steuerklärung 2022 ab dem 21. Kilometer sogar  0,38 € pro Kilometer angesetzt werden. Fernpendler profitieren von dieser finanziellen Entlassung jedoch nur bis 2026. Danach sinkt die Fahrtkostenpauschale auf 0,35 € ab dem 21 Kilometer. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 1.1.2022 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG).

 

Termine für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse:

Für das Jahr 2020 bis 31.08.2022

Für das Jahr 2021 bis 31.08.2023

 

Mindestlohn 2022

Geplante Mindestlohnanhebung auf 12,00 € je Stunde und Anhebung der Grenze für geringfügig Beschäftigte auf 520,00 € ab 01.10.2022

 


Transparenzregistereintragung:

Weitere Informationen:  Transparenzregister

 

Energiepreispauschale

Die Regierung hat mit dem zweiten Entlastungspaket eine Energiepreispauschale in Höhe von 300€ beschlossen. Diese Pauschale soll vom Arbeitgeber zusammen mit dem Entgelt am 01.09.2022 ausgezahlt werden. Die Pauschale ist lohnsteuerpflichtig, aber frei von Sozial-versicherungsbeiträgen. Sie wird ebenfalls nicht auf Leistungen wie Mobilitätsprämie, Pendlerpauschale oder Jobticket angerechnet. Vorgesehen ist die Pauschale für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland mit einer Steuerklasse 1-5. Auch pauschal besteuerte geringfügig Beschäftigte und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten sollen den Zuschuss bekommen.

 

Steuerberaterin Martina Floß - Feltenstraße 54 - 50827 Köln
Copyright 2014 by Martina Floß   -   Impressum   -   Datenschutzbestimmungen
Web- und Mediendesign by JS Rheinland Entertainment UG