News (stand 18.07.2022)
Änderung der Kilometer / Entfernungspauschale:
Aufgrund höherer Spritpreise können seit diesem Jahr in der Steuerklärung 2022 ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 € pro Kilometer angesetzt werden. Fernpendler profitieren von dieser finanziellen Entlassung jedoch nur bis 2026. Danach sinkt die Fahrtkostenpauschale auf 0,35 € ab dem 21 Kilometer. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 1.1.2022 (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Termine für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse:
Für das Jahr 2020 bis 31.08.2022
Für das Jahr 2021 bis 31.08.2023
Mindestlohn 2022
Geplante Mindestlohnanhebung auf 12,00 € je Stunde und Anhebung der Grenze für geringfügig Beschäftigte auf 520,00 € ab 01.10.2022
Transparenzregistereintragung:
Weitere Informationen: Transparenzregister
Energiepreispauschale
Die Regierung hat mit dem zweiten Entlastungspaket eine Energiepreispauschale in Höhe von 300€ beschlossen. Diese Pauschale soll vom Arbeitgeber zusammen mit dem Entgelt am 01.09.2022 ausgezahlt werden. Die Pauschale ist lohnsteuerpflichtig, aber frei von Sozial-versicherungsbeiträgen. Sie wird ebenfalls nicht auf Leistungen wie Mobilitätsprämie, Pendlerpauschale oder Jobticket angerechnet. Vorgesehen ist die Pauschale für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland mit einer Steuerklasse 1-5. Auch pauschal besteuerte geringfügig Beschäftigte und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten sollen den Zuschuss bekommen.
Steuerberaterin Martina Floß - Feltenstraße 54 - 50827 Köln
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