Klausel zur außergerichtlichen Schlichtung / Mediation
 

Auch wir, dass Steuerbüro Floß nehmen ggf. an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teil.

D.h.: Beide Parteien - Steuerberater/in und Mandant - verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem Mandat / Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung / Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schlichtungsordnung gemäß VSBG der zuständigen allgemeinen Schlichtungsstelle in Kehl geschlichtet. (weitere Informationen siehe unten)

Sollte es in einem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung für beide Parteien kommen, so steht es beiden Parteien frei, ein zuständiges Gericht heranzuziehen.
Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen

Weitere Informationen und zugehörige Verlinkung:

Zuständige Stelle für Schlichtungen nach dem VSBG zwischen Steuerberater und ihren Verbraucher-Mandanten

Seit dem 1.4.2016 ist für Schlichtungen zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten, wenn diese Verbraucher sind, die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl zuständig. Auf der Homepage der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. finden sich weitere Informationen.

Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt Vermittlung seitens der zuständigen Steuerberaterkammer laut StBerG

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG vermittelt die jeweilige Steuerberaterkammer (zuständige Steuerberaterkammer: siehe Impressum) auf Antrag bei Streitigkeiten, z.B. anlässlich einer Honorarrechnung oder der Nichtherausgabe von Unterlagen, zwischen Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern. Dieses Vermittlungsverfahren ist ein Mediationsverfahren, also ein Versuch einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Einschaltung der Steuerberaterkammer als neutralem Dritten. Bei einem Vermittlungsverfahren der Steuerberaterkammer wird kein Schiedsspruch gemäß §§ 1025 ff. ZPO gefällt!



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